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§ 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Das Internet-Reisebüro King Tours versteht sich als Touristik-Dienstleister für individuelle Angelreisen. (2) Das Internetangebot von King Tours bietet die Vermittlung von Reise-Einzelleistungen, d.h. von einzelnen Beförderungsleistungen (z.B. Flügen) sowie sonstigen touristischen Einzelleistungen (z.B. von Hotelaufenthalten, Lodgeaufenthalten, Mietwagen, Flusstouren, Fly-Outs, geführten Angeltouren oder sonstigen sportlichen Aktivitäten) verschiedener Veranstalter und Fluggesellschaften ("Leistungsträger") an. Dabei erbringt King Tours selbst keine Reiseleistungen, ist daher nicht selbst als Leistungsträger, sondern ausschließlich als Vermittler zwischen dem jeweiligen Kunden und dem Leistungsträger in Form eines Geschäftsbesorgungsvertrags tätig. (3) Entscheidend für die Vertragsverhältnisse sind ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger. (4) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte und erbrachten Leistungen von King Tours. Sie gelten in Ergänzung einzelvertraglicher Vereinbarungen und unter Ausschluss entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden. (5) Spätestens mit der Entgegennahme der Leistungen von King Tours gelten diese AGB ausdrücklich für alle angemeldeten Reiseteilnehmer als akzeptiert. Der Reiseanmelder verpflichtet sich, King Tours von allen Ansprüchen freizustellen, die dadurch entstehen, dass die einzelnen Reiseteilnehmer im nachhinein das Akzeptieren der AGB bestreiten. § 2 Zustandekommen a. des Reisevertrags (1) Der Reisevertrag des Kunden über die Reise-Einzelleistungen kommt nicht mit King Tours, sondern ausschließlich mit dem jeweiligen Leistungsträger unter bloßer Vermittlung von King Tours zustande. (2) Für diesen zwischen dem jeweiligen Leistungsträger und dem Kunden zustande kommenden Reisevertrag sind ausschließlich die AGB und die sonstigen Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers maßgeblich, die dem Kunden zusammen mit der Auftragsbestätigung oder ggf. auf Anfrage durch King Tours ausgehändigt werden. Auch Änderungen der Leistungsträger- AGB erfolgen ausschließlich im direkten Verhältnis vom jeweiligen Leistungsträger zum Buchenden. (3) Soweit ein Kunde aufgrund des Online-Angebots oder telefonisch, per E-Mail oder Fax Kontakt zu King Tours aufnimmt, wird ihm seinen individuellen Vorstellungen und Wünschen entsprechend zunächst eine unverbindliche Vorabinformation bzgl. der in Frage kommenden Reise-Einzelleistungen der unterschiedlichen Leistungsträger zugesandt. Auf Grundlage der hierauf vom Kunden erfolgenden Festlegung fordert King Tours nach Rücksprache mit dem Leistungsträger und Überprüfung von Kapazitäten und Konditionen den Kunden schriftlich zur Abgabe eines Angebots auf Abschluss eines Vertrags über die jeweiligen Reiseleistungen auf. Der Kunde erhält hierüber eine Auftragsbestätigung. King Tours leitet die Buchungsaufträge unverzüglich an die jeweiligen Leistungsträger weiter. (4) Die Annahme des Buchungsangebots des Kunden erfolgt seitens der Leistungsträger über King Tours. (5) King Tours leitet nach erfolgter Buchung der Reise-Einzelleistungen die Reisebestätigung der Leistungsträger an den Kunden weiter. (6) Der Umfang der vertraglichen Reiseleistungen sowie die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, der Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots sowie aus den Angaben in der Auftragsbestätigung von King Tours. Bei Abweichungen zwischen den Angaben in der Angebotsabgabeaufforderung und in der Auftragsbestätigung gelten die Angaben in der Auftragsbestätigung. b. des Vermittlungsvertrags (1) Mit Eingang des schriftlichen Angebots des Kunden bei King Tours auf Abschluss eines Vertrags über die jeweiligen Reiseleistungen kommt zugleich ein verbindlicher Auftrag an King Tours zustande, für den Kunden bestimmte Reiseleistungen bei den jeweiligen Leistungsträgern zu buchen. Der Kunde ist an sein Angebot auf Abschluss des Vertrags über die Reiseleistung für die Dauer von 14 Tagen gebunden. (2) Die Annahme des Angebots auf Abschluss des Vermittlungsvertrags erfolgt seitens King Tours mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden. (3) Die Rechte und Pflichten von King Tours und dem Kunden ergeben sich aus den vertraglich getroffenen Vereinbarungen, hilfsweise aus den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 675, 631 ff. BGB. § 3 Rücktritt (1) Grundsätzlich gelten die jeweiligen Rücktrittsbedingungen der einzelnen im Vertrag aufgeführten Unternehmen. (2) Rücktritt bei Gruppenreisen:  Aufgrund der Besonderheit der Gruppenreise gelten hier eigene Reiserücktrittsbedingungen. Für den Fall, dass nach einer verbindlichen Buchung ein Reiseteilnehmer von der Gruppenreise zurücktreten möchte, wird trotzdem der volle Reisepreis zur Zahlung fällig. Alternativ kann von dem zurücktretenden Reiseteilnehmer eine Ersatzperson eingesetzt werden. In diesem Fall würden lediglich die von der Fluggesellschaft für die Umbuchung des Fluges veranschlagten Gebühren berechnet werden, falls dieser von KING TOURS vorab gebucht wurde. § 4 Zahlungsmodalitäten (1) Vor der verbindlichen Erteilung des Buchungsauftrags gegenüber King Tours entstehen dem Kunden keine Zahlungsverpflichtungen. (2) Die Höhe der Vergütung der einzelnen Reiseleistungen sowie deren Summe ergibt sich aus dem verbindlichen Angebot des jeweiligen Leistungsträgers bzw. der Auftragsbestätigung von King Tours. Die Vergütung der Vermittlungsdienste von King Tours ist hierin bereits enthalten und wird nicht gesondert in Rechnung gestellt. (3) Sofort bei Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises fällig. Nachdem einige Anbieter eine höhere Anzahlung verlangen, kann im Einzelfall eine individuelle Regelung gelten, die vor Vertragsabschluss mitgeteilt wird. Der Restbetrag ist spätestens 8 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Bei kurzfristigen Reisebuchungen, d.h. wenn zwischen dem Tag der Buchung und dem Beginn der ersten Reiseeinzelleistung weniger als 30 Tage liegen, ist die Gesamtsumme aller Einzelleistungen unverzüglich zur Zahlung fällig. (4) Die Zahlung der gebuchten Reiseleistungen hat nach Vorgabe der jeweiligen Leistungsträger per Überweisung zu erfolgen. (5) King Tours ist berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungsträger zu verlangen, soweit diese wirksam zwischen Leistungsträger und Kunde vereinbart sind und rechtswirksame Anzahlungsbestimmungen enthalten. (6) Soweit nicht anderweitig vereinbart, händigt King Tours dem Kunden die Reiseunterlagen nach vollständigem Eingang der Summe der Preise aller Einzelleistungen einer Reise aus. Die Reiseunterlagen werden an den Kunden mittels einfacher Post versandt. Das Risiko des Versands trägt der Kunde selbst. Auf Wunsch kann der Kunde natürlich eine andere Zustellung wünschen; er trägt dabei die Portokosten. (7) Eine gesonderte Bestätigung des Zahlungseingangs erfolgt seitens King Tours in der Regel nicht. (8) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die einzelnen Leistungsträger nach Maßgabe des § 651a Abs. 4 und 5 BGB berechtigt sind, den Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages zu erhöhen, wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgabe für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird und wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reiseeintritt mehr als vier Monate liegen. Auf Preis- bzw. Tarifänderungen der Reiseleistung hat King Tours keinen Einfluss. Soweit diese vertraglich mit dem Leistungsträger wirksam vereinbart ist, kann King Tours den Differenzbetrag gegenüber dem Kunden einfordern. (9) Der Kunde kann gegenüber King Tours wegen der Weiterleitung der Reisepreise an die Leistungsträger keine Einwendungen - insbesondere wegen reisevertraglicher Gewährleistungsansprüche geltend machen. § 5 Ablehnungsbefugnis King Tours behält sich vor, einzelne Buchungs-/Vermittlungsaufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die Kunden kreditunwürdig sind. § 6 Obliegenheiten des Kunden (1) Der Kunde ist verpflichtet, nach Zugang der Überweisungsbestätigung eine umfassende Prüfung ihrer Richtig- und Vollständigkeit vorzunehmen. Unstimmigkeiten sind King Tours unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt dies, so entfällt die Berechtigung, aufgrund der nicht gerügten Abweichung vom Vertrag zurückzutreten, soweit der Kunde spätestens mit der Auftragsbestätigung hierauf gesondert hingewiesen wurde. (3) Die dem Kunden ausgehändigten Buchungsbestätigungen jedes vermittelten Leistungsträgers, Flugscheine, Hotel- und Mietwagengutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen sind von ihm unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und insbesondere die Übereinstimmung mit seiner Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. (4) Der Kunde ist verpflichtet, King Tours gegenüber etwaige Unstimmigkeiten und Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Andernfalls gelten die Reiseunterlagen auch bei offensichtlichen Mängeln als genehmigt. Gleiches gilt mit Ablauf eines Monats nach Zugang auch bei nicht offensichtlichen Mängeln, soweit der Kunde mit der Übersendung hierauf besonders hingewiesen wurde. § 7 Gewährleistung (1) King Tours übernimmt ausschließlich Gewähr für eigene Vermittlungsleistungen, nicht jedoch für die Reiseleistungen der jeweiligen Leistungsträger. (2) Die Leistungsangaben im Internet und in Werbemitteln stellen keine Beschaffenheitsgarantien dar. Angaben über vermittelte Reise- Einzelleistungen der Leistungsträger beruhen ausschließlich auf deren Angaben gegenüber King Tours. In den übermittelten Informationen gibt King Tours nur weiter, was die jeweiligen Leistungsträger bekannt geben und übernimmt weder für Vollständigkeit, Richtigkeit noch Aktualität der Informationen Gewähr. (3) Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet King Tours nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden und hilfsweise der gesetzlichen Bestimmungen für die richtige Auswahl der Informationsquellen und die korrekte Weitergabe der erlangten Informationen an den Kunden. (4) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er zur Sicherung etwaiger Gewährleistungsrechte gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern und gegenüber King Tours (Minderung, Schadens- und Aufwendungsersatz) Mängel, die aus seiner Sicht die Reiseleistungen aufweisen, unverzüglich dem betroffenen Leistungsträger anzuzeigen und diesem gegenüber binnen eines Monats nach Beendigung der Reise geltend zu machen hat. Auf Wunsch nimmt King Tours die Mängelrüge entgegen und leitet diese für den Kunden an den Leistungsträger weiter. § 8 Haftung seitens King Tours (1) King Tours haftet ausschließlich für eigenen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. (2) Bei Flugreisen kann es aufgrund verschiedener Einflüsse auch kurzfristig zu Änderungen in der Streckenführung, Flugzeit und Fluggesellschaft sowie zu Umsteigeverbindungen kommen. Eine Haftung seitens King Tours ist ausgeschlossen. (3) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend, soweit die Schäden bzw. Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von King Tours verursacht werden. (4) King Tours verpflichtet sich, die eigenen Beratungs- und Vermittlungsleistungen, die Buchungsabwicklung, das Inkasso und die Übermittlung der Reiseunterlagen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erbringen. (5) Die Beteiligung an Sport- und anderen Urlaubsaktivitäten muss der Kunde selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Urlaubsaktivitäten auftreten, haftet King Tours nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. King Tours empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. § 9 Haftung des Kunden (1) Allein der Reiseanmelder wird durch den Abschluss des Vermittlungs- bzw. in Einzelfällen Reisevertrags mit King Tours Vertragspartner von King Tours und haftet für den Gesamtpreis der Reise. (2) Kommt der Kunde seiner Verpflichtung, King Tours bezüglich der ihm ausgehändigten Reiseunterlagen von etwaigen Abweichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten, schuldhaft nicht nach, so ist er ihm für einen ihm hieraus entstehenden Schaden unter dem Gesichtspunkt des Mitverschuldens gemäß § 254 BGB zuzurechnen. § 10 Ansprüche aus entgangenem Gewinn, Aufwendungsersatz (1) Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. (2) Für den Aufwendungsersatz gelten §§ 8 und 9 (2) dieser AGB entsprechend. § 11 Verjährung (1) Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Leistungsträger Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Leistungsträger die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. (2) Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. § 12 Abtretungsausschluss Jegliche Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen King Tours ist ausgeschlossen. Auch die gerichtliche Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche der Kunden gegen King Tours durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig. § 13 Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen (1) Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten sowie die Einhaltung der diesbezüglichen Vorschriften und der einschlägigen Devisen-, Ein- und Ausfuhrbestimmungen ist der Kunde grundsätzlich allein verantwortlich. (2) Bei Abschluss eines Reisevertrags mit einem Leistungsträger informiert King Tours den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für den Aufenthalt erforderlich sind. Soweit eine abweichende Staatsbürgerschaft nicht erkennbar ist, geht King Tours hierbei davon aus, dass der Kunde deutscher Staatsbürger ist. (3) Da Kunden, die nicht deutsche Staatsbürger sind, häufig besondere Pass-, Visa-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften beachten müssen, sollten sie diese bei ihren Konsulaten in Erfahrung bringen. (4) Der Leistungsträger haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Verzögerung von dem Leistungsträger zu vertreten ist. Zur rechtzeitigen Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 9 Wochen rechnen. (5) Es ist in jedem Fall ratsam, vor Antritt der Reise einschlägige Veröffentlichungen zu beachten, da die vorgenannten Vorschriften - insbesondere die Impfbestimmungen bzw. -empfehlungen laufenden Veränderungen unterliegen. Darüber hinaus wird eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem Arzt bzw. einem Tropeninstitut empfohlen. (6) Zu seiner eigenen Sicherheit wird dem Kunden nahe gelegt, sich rechtzeitig vor Reisebeginn über das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland bzgl. der Sicherheitslage und Verhaltensmaßregeln in den Reise- und etwaigen Transitländern eingehend zu informieren. (7) Für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde die vorstehend genannten Vorschriften nicht beachtet sowie Dokumente und Informationen nicht rechtzeitig selbst beschafft hat, haftet King Tours nicht. § 14 Schlussbestimmungen (1) Dem Schriftformerfordernis dieser AGB und auf ihnen basierender Einzelverträge wird auch durch Telefax und einfache E-Mail entsprochen. (2) King Tours behält sich eine einseitige dieser AGB vor. Sie wird wirksam, soweit sie dem Kunden schriftlich angezeigt wird und dieser ihr nicht binnen einer Woche schriftlich widerspricht. (3) Die Unwirksamkeit einiger Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Regelwerks zur Folge. (4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN- Kaufrechts (CISG). (5) Erfüllungsort ist Deggendorf. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Reisevermittlung durch King Tours ist der Sitz von King Tours, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
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